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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1
Haus A


Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke für die Gemarkungen mit den Anfangsbuchstaben  A-R:

Zimmer A11 (Erdgeschoss) Telefon 0861/56211

Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke für die Gemarkungen mit den Anfangsbuchstaben  S-Z:        

Zimmer A12 (Erdgeschoss) Telefon: 0861/56212


Einlaufstelle:  Zimmer A13 (Erdgeschoss) Telefon: 0861 / 56212

Fax: +499621962411857

E-Mail: grundbuchamt@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Grundbuchamt ist Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung erreichbar.


Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdruck

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO).
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Kosten eines Grundbuchausdrucks:

  • einfacher Ausdruck: 10 Euro
  • amtlicher Ausdruck: 20 Euro
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

  • Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht (über ein automatisiertes Abrufverfahren) besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken und Notare).


Einsicht in die Grundakten

Grundakte: In der Grundakte werden alle schriftlichen Vorgänge gesammelt, die zu Einträgen in das Grundbuch führten.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird dringend gebeten die Akten mindestens 2 Werktage vor Ihrem Besuch telefonisch, schriftlich oder per Fax (nicht per Mail) unter Angabe der Gemarkung und der Blattnummer vorzubestellen.

Telefon- und Faxnummer finden Sie im Bereich "Kontakt".

Bei hohem Besucheraufkommen muss auch im Falle vorbestellter Grundakten mit Wartezeiten gerechnet werden.

Informationen und Formulare

Informationen zum Grundbuch und Formulare in Grundbuchsachen zu

  • „Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks“
  • „Antrag auf Grundbuchberichtigung“ (Erbfall)
  • „Antrag auf Namensberichtigung/Umfirmierung“ oder
  • „Antrag auf Löschung“

finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter „Grundbuch".


Verfahrensübersicht