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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Geschäftsstelle des Zivilgerichts befindet sich im Justizzentrum

Herzog-Otto-Str. 1 Haus A
Zimmer A 120 und A 124 im 1. Stock
Telefon: 0861 / 56242 und 0861 / 56246
Fax: +499621962411845

E-Mail: zivilsachen@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Zivilgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung

Zuständigkeit

Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, auf Herausgabe einer Sache, auf Ersatz eines Schadens, auf Räumung einer Wohnung, auf Duldung, Unterlassung, Abgabe einer Willenserklärung oder ähnliches geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht ist für diese Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag vom 5.000 Euro nicht übersteigt und, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.

Weitere Zuständigkeiten:

  •  Arrest und einstweilige Verfügungen bis Streitwert 5.000 Euro
  •  Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  •  Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bis Streitwert 5.000 Euro
  •  Außerdem werden bearbeitet:
  •  Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen
  •  Wohnungseigentumssachen

Informationen

Verfahrensübersicht