Amtsgericht Laufen
Auf einen Blick
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Anschriften:
Amtsgericht Laufen
Tittmoninger Straße 32
83410 Laufen (Hausanschrift)
Postfach 1155
83405 Laufen (Postanschrift)Telefon: 08682 / 911-0 (Vermittlung)
Telefax: +499621962411573
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zentrale E-Mail: poststelle@ag-lf.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an ag-laufen@egvp.de-mail.de,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Laufen werden grundsätzlich an dienstfreien Tagen und außerhalb der Dienstzeiten nicht gesichtet.Anfragen zum Datenschutz: datenschutz@lg-ts.bayern.de
Barrierefreier Zugang:
Auf dem Parkplatz an der Tittmoninger Straße sind Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. Der Haupteingang befindet sich an der Tittmoninger Straße. Dieser ist behindertengerecht gestaltet. Im Amtsgerichtsgebäude befindet sich ein Aufzug, mit dem Sie die weiteren Stockwerke erreichen.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner -
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. -
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Traunstein
Allgemeine Betrugsversuchswarnungen
Betrügerische SMS:
Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt!
Betrügerische Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungstellungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit der Landesjustizkasse auf.
Besondere Hinweise auf ministerielle Anordnung
- Beauftragungen des Amtsgerichts Laufen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.