Beratungshilfe
Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.
Vor Antragstellung prüfen Sie jedoch
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten einer Beratung durch einen Anwalt übernimmt.
- ob Sie die Möglichkeit einer anderen kostenlosen Beratung haben (z.B. bei der zuständigen Behörde oder als Mitglied eines Mietvereins, einer Gewerkschaft oder anderen Organisation etc.).
Anträge auf Beratungshilfe werden entgegengenommen in
Zivil-, Straf- und Familiensachen
Schloßplatz 7
86551 Aichach
Zimmer Nr. 115 im 1. Stock/Ostflügel
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Telefon:
08251 / 894 -133 o. -170
Unter den nachstehenden Informationen finden Sie unter anderem einen Antrag auf Beratungshilfe, den Sie ausfüllen, herunterladen und ausdrucken können. Sie erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.