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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Amtsgericht ist örtlich zuständig bei Nachlaßverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg hatte.

Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:

  • die Ermittlung und Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
  • die Hinterlegung von Testamenten

Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Nachlassgerichts

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 003 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Die zustänidge Person erreichen Sie am Besten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Telefon: 08251 / 894- s.u.

A,B,I,J,N,O,Q,R,T,U,V:  -162
C,D,E,F,L,P: -142
S,W,X,Y,Z: -112
G,H,K,M: -180

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Termine vorab telefonisch vereinbart werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das Nachlassgericht ist nicht für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständig.
Informationen zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie direkt auf der Internetseite des Landesamts für Steuern.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht