Nachlassverfahren
Das Amtsgericht ist örtlich zuständig bei Nachlaßverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg hatte.
Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- die Hinterlegung von Testamenten
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Nachlassgerichts
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 003 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Die zustänidge Person erreichen Sie am Besten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Telefon: 08251 / 894- s.u.
A,B,I,J,N,O,Q,R,T,U,V: -162
C,D,E,F,L,P: -142
S,W,X,Y,Z: -112
G,H,K,M: -180
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Termine vorab telefonisch vereinbart werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Das Nachlassgericht ist nicht für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständig.
Informationen zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie direkt auf der Internetseite des Landesamts für Steuern.