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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für

  • Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
  • Streitgkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebortsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten) des Zivilgerichts

Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 1 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 106 im 1. Stock/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 08251 / 894-128


Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 2 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 117 im 1. Stock/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 08251 / 894-139


Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 3 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 106 im 1. Stock/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 08251 / 894-128

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht