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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von

  • Geld
  • Wertpapieren und sonstigen Urkunden
  • Kostbarkeiten

Die Hinterlegung ist insbesondere statthaft
  • als Sicherheitsleistung in gerichtlichen Zivil-, Zwangsversteigerungs- und Strafverfahren
  • bei Geboten in Zwangsversteigerungsverfahren zur Abwendung der Verzinsungspflicht
  • bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung
  • bei Uneinigkeit mehrerer Berechtigter über die Aufteilung eines Anspruchs
  • bei Annahmeverzug des Gläubigers

Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt auf Antrag
  • bei Freigabeerklärung aller Personen, die als Empfangsberechtigte in Betracht kommen, oder
  • bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Hinterlegungsstelle
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Telefon: 0981 / 58-470 oder -467
Telefax: 09621 96421 1609


Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrensübersicht