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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Registersachen

Das Registergericht ist zuständig für die Angelegenheiten des

  • Handelsregisters
  • Genossenschaftsregisters
  • Vereinsregisters
  • Güterrechtsregisters
  • Partnerschaftsregisters
im Bereich der Stadt Ansbach sowie der Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Registergericht
Promenade 2
91522 Ansbach (Hausanschrift)


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0981 / 58-102 oder -104
Telefax: 09621 96241 2534

E-Mail: poststelle.registergericht@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Über die Eintragungen in den Registern erhalten Sie auf folgende Weise Auskunft:

  • Online-Auskunft über das Internet erhalten Sie beim Gemeinsamen Registerportal der Länder                                                                                                                                                                         
  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!                     
  • Schriftlicher Antrag an das Registergericht
  • Persönliche Einsicht beim Registergericht
  • Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt

Gebühren
  • Die Registereinsicht ist gebührenfrei
  • Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 20,- Euro, der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck 10,- Euro. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Elektronische Form einzureichender Unterlagen

Dokumente sind in elektronischer Form beim Registergericht einzureichen. Die Übersendung in Papierform ist nur in Angelegenheiten des Vereins- und des Güterrechtsregisters zulässig. Hier erhalten Sie die zur elektronischen übermittlung erforderliche Software.

Diese Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zur elektronischen Einreichung der Dokumente, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Mitarbeiter des Registergerichts können Auskünfte hierzu nicht erteilen.

Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrensübersicht