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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Strafverfahren

Die Strafabteilung ist insbesondere zuständig für

  • Richterliche Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Strafverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Anklage erhoben hat
  • Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat
Diese Zuständigkeit gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre), Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und Erwachsene (ab 21 Jahren). Bei Jugendlichen und Heranwachsenden entscheidet das Jugendgericht. Bei jugendrechtlichen Verurteilungen ist die Strafabteilung auch für die Strafvollstreckung zuständig (ansonsten ist dies Aufgabe der Staatsanwaltschaft). Gegen Kinder (bis 13 Jahre) werden Straf- und Bußgeldverfahren nicht geführt.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Strafabteilung
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0981 / 58-357, -421 oder -309
Telefax: 09621 96241 2521

E-Mail: poststelle.straf@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Verfahrensübersicht