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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht ist insbesondere zuständig für

  • Lohnpfändung, Kontopfändung und die Pfändung anderer Forderungen
  • Vollstreckungsschutz

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Vollstreckungsgericht
Promenade 2
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: 0981 / 58-104, -106
Telefax: 09621 96241 2532
   
E-Mail: poststelle.mobiliarvollstreckung@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.

Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrenübersicht