Zivilverfahren
Zivilverfahren, für die das Amtsgericht zuständig ist, sind insbesondere:
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		alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro, zum Beispiel
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							aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen
 
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							aus Verkehrsunfällen
 
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							aus dem Nachbarschaftsverhältnis
 
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							wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld
 
 
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							aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen
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		unabhängig vom Streitwert
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							Wohnraummietsachen
 
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							Wohnungseigentumssachen
 
 
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							Wohnraummietsachen
Die Zuständigkeit kann im Einzelfall von weiteren Voraussetzungen abhängig sein.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Zivilgericht
Promenade 2
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Sprechzeiten: 
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    
Telefon: 0981 / 58-114 oder -130
Telefax: 09621 96241 2533
   
E-Mail: poststelle.zivilabteilung@ag-an.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
