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Amtsgericht Haßfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Wann kann hinterlegt werden?

Häufigtste Fälle der Hinterlegung:

  • Sicherheitsleistung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils; vorzulegen ist hierbei das Urteil bzw. der Beschluss, aus dem sich Art und Höhe der Sicherheitsleistung ergibt.
  • Kautionen zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen; vorzulegen ist der Beschluss, aus dem sich die zugehörige Entscheidung ergibt.
  • Gläubigerunsicherheit gemäß § 372 BGB, also dann, wenn Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend leisten will. So kann es vorkommen, dass mehrere Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben. Um nicht an den "Falschen" zu zahlen, kann der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen.
  • Uneinigkeit über die Aufteilung einer Summe unter mehreren Berechtigten; Vorzulegen sind Schriftstücke, aus denen sich ergibt, dass mehrere Personen ihr Recht an demselben Anspruch gelten machen.

Was kann hinterlegt werden?

Gemäß Art. 9 Bayerisches Hinterlegungsgesetz können neben Geld auch Wertpapiere, Urkunden sowie Kostbarkeiten hinterlegt werden.

Für die Hinterlegung anderer Gegenstände (außer Geldsummen und Wertpapierguthaben) ist ausschließlich das Amtsgericht Bamberg zuständig (§ 38a GZVJu).

Erreichbarkeit

Telefax: 09521 / 9442-5100

Verfahrensübersicht