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Amtsgericht Haßfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Zuständigkeit:

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 €(auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
  • Wohnungseigentumssachen
  • Arrest und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Beratungshilfe
  • Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten

Erreichbarkeit

Telefax: 09521 / 9442-5700

Verfahrensübersicht