Menü

Amtsgericht Haßfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts hatte.

Zuständigkeiten:

  • die Ermittlung und Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Sicherungsmaßnahmen wie z.B. das Anordnen einer Nachlasspflegschaft
  • die Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen

Erreichbarkeit

Telefax: 09521 / 9442-5100

Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

finden Sie hier


Verfahrensübersicht