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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Hinterlegungsstelle

Zuständigkeit

  • Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
  • Annahme der Hinterlegung
  • Entscheidung über Auszahlungsanträge

Eilanträge

Eilanträge können Anträge auf Hinterlegung von

  • Sicherheitsleitung zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls
  • Sicherheitsleitung zur Abwendung der Zwangsräumung
  • Abwendung des Vermögensarrests
  • Sicherheitsleistung bei Abschleppen eines Fahrzeugs am selben oder am Tag zuvor
sein.

Diese Anträge können Sie zu den Öffnungszeiten des Bürgerservices 1 vornehmen. In diesen Fällen nehmen die Sachbearbeiter der Hinterlegungsstelle den Hinterlegungsantrag auf und erlassen gleichzeitig den Annahmebescheid. Im Anschluss erfolgt die Einzahlung des zur Hinterlegung angenommenen Betrages direkt in bar. Den Hinterlegungsschein erhalten Sie direkt nach der Einzahlung.

Wichtige Hinweise

Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:

  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften

Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages:
  • Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
  • Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
  • Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
  • Der ausgefüllte Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.


Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV):

Seit 01.07.2022 nimmt die Hinterlegungsstelle aufgrund Änderung der gesetzlichen Vorschriften am ERV teil. Weiterhin postalisch einzureichen sind jedoch folgende Unterlagen:

  • Beschluss nach § 109 ZPO/§ 715 ZPO (Rückgabebeschluss) in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
  • Beschluss nach § 123 StPO (Freigabebeschluss) in Ausfertigung
  • Titel nach § 894 ZPO (Fiktion Bewilligung) in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
  • Geldempfangsvollmacht im Original 

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