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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Adoptionen

Die Entscheidung über eine Adoption gehört zu den Aufgaben des Familiengerichtes.

Adoption bedeutet die Annahme als Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Es können sowohl minderjährige als auch volljährige Personen adoptiert werden.

Das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch - Familiengericht - ist dann örtlich zuständig, wenn der oder einer der Annehmenden im Gerichtsbezirk, also im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, wohnt.

Der Annahmeantrag muss notariell beurkundet werden. Die Notarin oder der Notar berät dabei umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption.


Verfahrensübersicht