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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Erreichbarkeit

Sprechzeiten
Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefax:
 09621 / 96241-1319

E-Mailfamiliengericht@ag-nea.bayern.de 
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)


Zuständigkeit der Geschäftsstellen nach der Endziffer des Aktenzeichens (ohne Jahreszahl). 

Zuständige Geschäftsstellen

  • für die Endziffern 2, 3, 4, 5
    Telefon: 09161 / 784-158


  • für die Endziffern 6, 7, 8
    Telefon: 09161 / 784-141

  • für die Endziffern 0, 1, 9
    Telefon: 09161/784-148

Zuständigkeiten

Das Familiengericht ist zuständig für folgende Verfahren:

  • Ehesachen
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • sonstige Familiensachen
  • Lebenspartnerschaftssachen

Weitere Informationen

Bundesministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Verfahrensübersicht