Strafverfahren
Die Strafabteilung ist für die Verhandlung von Strafverfahren und die Behandlung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide (Ordnungswidrigkeiten) zuständig.
Eine rechtliche Beratung kann durch das Gericht nicht erfolgen.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Hinsichtlich Strafverfahren richtet sich die Zuständigkeit nach der jeweiligen Endziffer des Aktenzeichens des Verfahrens (z. B. 12 Cs 345 Js X/67)
Endziffern:
1, 2, 3, 4 Geschäftsstelle: 09161/784-135
5, 6, 7, 8 Geschäftsstelle: 09161/784-134
0, 9 Geschäftsstelle: 09161/784-279
Zuständigkeit in Ordnungswidrigkeits- und Erzwingungshaftverfahren Geschäftsstelle: 09161/784-136
Telefax: 09621 / 96241-1166
E-Mail: strafabteilung@ag-nea.bayern.de
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)
Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie uns das Aktenzeichen Ihres Verfahrens mitteilen können.