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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Erreichbarkeit

Sprechzeiten
Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefax: 09621 / 96241-3217

E-Mail: vollstreckungsgericht@ag-nea.bayern.de 

(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)

Zuständigkeit der Geschäftsstellen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners. 

Zuständige Geschäftsstelle

  • Telefon: 09161 / 784-193
    Zimmer 1.06 (Mo., Mi., Do., Fr.)

Weitere Informationen und Formulare

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