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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice Justiz

Aufgaben und Zuständigkeit

Der Bürgerservice im Erdgeschoss des Amtsgerichts Regensburg steht Ihnen als Bürger als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Im Bürgerservice Justiz bearbeiten Rechtspfleger und Servicekräfte mündlich vorgebrachte rechtliche Anträge der Bürger aus den Bereichen:

  • Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Zivilsachen, Familiensachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Hinterlegungssachen, Grundbuchsachen
  • Gewährung von Beratungshilfe (Rechtsantragstelle)
  • Erteilung von Abschriften aus dem Handelsregister
  • Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten
  • Durchführung genehmigter Akteneinsichten
  • Gewährung von Grundbucheinsicht
  • Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
  • Barzahlungsstelle (Gerichtskasse)
Sollte Ihr Anliegen nicht im Bürgerservice bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.

Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!

Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:

  • Montag bis Mittwoch:   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:                    08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
  • Freitag:                             08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.

Telefon:   0941 / 2003-360
Telefax:    0941 / 2003-420

Aufgrund von Publikumsverkehr ist während der Sprechzeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen. Bitte rufen Sie bevorzugt außerhalb dieser Zeiten an.
Formulare und Anträge (Vordrucke)
Weitere Informationen (Broschüren)

Rechtsantragstelle (Beratungshilfe)
Barzahlungsstelle (Gerichtskasse)

Wenn Sie anwaltschaftliche Hilfe in einem bereits laufenden Verfahren benötigen, ist ein formloser Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Das Aktenzeichen des laufenden Verfahrens ist zwingend mit anzugeben, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
Dem Antrag sind neben

  • der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (siehe unter der Rubrik Fromulare und Anträge (Vordrucke))
  • auch Belege zu den finanziellen Verhältnissen zwingend beizufügen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide, Mietverträge, Kontoauszüge)
beizugeben. 

Das Staatsministerium bietet diverse Broschüren zu den einzelnen Rechtsgebieten (externer Link).