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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Aufgaben und Zuständigkeit

Die Hinterlegungsstelle ist gemäß Art. 9 Bayerisches Hinterlegungsgesetz (BayHintG) zuständig für die Hinterlegung von

  • Geldsummen (Geldhinterlegung),
  • Wertpapierguthaben sowie Wertpapiere, 
  • Geldzeichen oder 
  • sonstige Urkunden und Kostbarkeiten (Werthinterlegung).
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt, also u.a.
  • zur Durchführung, Abwendung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung,
  • Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft,
  • Annahmeverzug,
  • Gläubigerunsicherheit,
  • zugunsten der unbekannten Erben,
  • in Zwangsversteigerungsverfahren (Bietsicherheit, Meistbargebot).
Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 18 ff. BayHintG, wenn
  • Auszahlungsantrag und Herausgabebewilligung aller Beteiligter vorliegen oder
  • Auszahlungsantrag und eine rechtskräftige Entscheidung (Urteil bzw. Beschluss) vorgelegt wird, aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt.
Die Rechtsantragstelle befindet sich in den Räumen des Bürgerservice Justiz im Erdgeschoss des Gerichts.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Verfahrensübersicht