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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Grundbuchamt Regensburg ist zuständig für die Führung der Grundbücher der im Bezirk des Amtsgerichts Regensburg gelegenen Grundstücke.

Für die Einsicht in das Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse erforderlich. Die Einsicht ist gebührenfrei.

WICHTIGER HINWEIS:

Im Internet können Sie diverse Angebote finden, über welche Sie einen Grundbuchauszug beantragen können. Diese Dienstleistungen werden nicht vom Grundbuchamt angeboten. Auch sind die hierfür anfallenden Kosten deutlich höher, als ein Grundbuchauszug normalerweise kostet und neben den Gerichtsgebühren zu bezahlen, die ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg erhoben werden.

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie, indem Sie die unter Formulare und Anträge (Vordrucke) angebotene Antragsformulare verwenden.


Für die Erteilung von Grundbuchauszügen werden vom Gericht folgende Kosten erhoben:
  • einfache Abschrift:        10,00 €
  • beglaubigte Abschrift:   20,00 €
Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:   Montag bis Freitag:   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bei dringenden Angelegenheiten steht das Grundbuchamt - nach telefonischer Vereinbarung - auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Zimmer:   E 20

Telefon:   0941 / 2003-0
Telefax:    0941 / 2003-420

Grundbucheinsichtsstelle: 
Sprechzeiten und Erreichbarkeit siehe Bürgerservice Justiz

Formulare und Anträge (Vordrucke)

Verfahrensübersicht