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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Erreichbarkeit

Buchstaben A - Ge
Telefon: 0881 / 998-159

Buchstaben Gf - Kis
Telefon: 0881 / 998-103

Buchstaben Kit - L
Telefon 0881 / 998-158

Buchstaben M - Ri
Telefon: 0881 / 998-304

Buchstaben Rj - Z
Telefon: 0881 / 998-154

Telefax: 09621 962 41 0197

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.

Allgemeine Informationen

Wenn ein Volljähriger psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, wird ihm ein Betreuer bestellt.

Für das mit der Betreuung zusammenhängende Verfahren ist das Betreuungsgericht zuständig.

Diese Abteilung des Amtsgerichts entscheidet u. a. auch in Verfahren über Unterbringungsmassnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind.

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (General- oder Vorsorgevollmacht)

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht