Hinterlegungsstelle
Erreichbarkeit
Telefon: 0881 / 998-112
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Allgemeine Informationen zur Hinterlegung
Was kann hinterlegt werden?
Es können Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten sowie Urkunden hinterlegt werden.
Wann hinterlege ich?
- Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Strafkaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen (hierzu wird ein
- Beschluss mit der zugehörigen Entscheidung benötigt)
- Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines
- Urteils (hierzu wird ein Urteil oder Beschluss benötigt, aus dem sich Art und
- Höhe der Sicherheitsleistung ergibt).
- Bei Gläubigerunsicherheit, also dann, wenn Zweifel an der Person
- des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend
- leisten will.
- So kann es vorkommen, dass mehrer Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben. Um nicht an den "Falschen" zu bezahlen, kannn der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen. Er wird damit von seiner Schuld befreit, die anderen müssen untereinander klären, wem der Betrag zusteht.
- Es kann auch unter mehreren Berechtigten eine Uneinigkeit über die Aufteilung der Summe bestehen.
- Vorzulegen sind als Voraussetzung für die Hinterlegung Schriftstücke, aus denen hervorgeht, dass mehrere Personen ihr Recht an demselben Anspruch geltend machen.
Voraussetzungen zur Auszahlung des hinterlegten Betrages
- rechtskräftiges Urteil oder Beschluss aus dem die Empfangsberechtigung
- des Antragstellers hervorgeht
- Freigabeerklärung und Auszahlungsbetrag aller Beteiligten
Wichtige Hinweise
Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:
- Betreuungsverfügungen
- Anwaltsvergleichen
- Schutzschriften
- Testamenten
Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages:
- Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
- Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
- Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
- Der ausgefüllte Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV):
Seit 01.07.2022 nimmt die Hinterlegungsstelle aufgrund Änderung der gesetzlichen Vorschriften am ERV teil. Weiterhin postalisch einzureichen sind jedoch folgende Unterlagen:
- Beschluss nach § 109 ZPO/§ 715 ZPO (Rückgabebeschluss) in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
- Beschluss nach § 123 StPO (Freigabebeschluss) in Ausfertigung
- Titel nach § 894 ZPO (Fiktion Bewilligung) in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
- Geldempfangsvollmacht im Original