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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Erreichbarkeit

Telefon: 0881 / 998-112


Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Informationen zur Hinterlegung

Was kann hinterlegt werden?
Es können Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten sowie Urkunden hinterlegt werden.

Wann hinterlege ich?

  • Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Strafkaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen (hierzu wird ein
  • Beschluss mit der zugehörigen Entscheidung benötigt)
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines
  • Urteils (hierzu wird ein Urteil oder Beschluss benötigt, aus dem sich Art und
  • Höhe der Sicherheitsleistung ergibt).
  • Bei Gläubigerunsicherheit, also dann, wenn Zweifel an der Person
  • des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend
  • leisten will.
  • So kann es vorkommen, dass mehrer Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben. Um nicht an den "Falschen" zu bezahlen, kannn der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen. Er wird damit von seiner Schuld befreit, die anderen müssen untereinander klären, wem der Betrag zusteht.
  • Es kann auch unter mehreren Berechtigten eine Uneinigkeit über die Aufteilung der Summe bestehen.
  • Vorzulegen sind als Voraussetzung für die Hinterlegung Schriftstücke, aus denen hervorgeht, dass mehrere Personen ihr Recht an demselben Anspruch geltend machen.

Voraussetzungen zur Auszahlung des hinterlegten Betrages
  • rechtskräftiges Urteil oder Beschluss aus dem die Empfangsberechtigung
  • des Antragstellers hervorgeht
  • Freigabeerklärung und Auszahlungsbetrag aller Beteiligten

Weitere Informationen

Anträge bitte 3-fach einreichen!

Verfahrensübersicht