Menü

Ag Weilheim I.gif

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtszahlstelle

Die Gerichtszahlstelle wurde zum 30.04.2010 geschlossen. Bareinzahlungen oder Barauszahlungen sind deshalb nicht mehr möglich. Sämtliche Zahlungen sind zu leisten an:

Bankverbindung

Bei Einzahlung von Gerichtsgebühren, Kostenvorschüssen und Geldauflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 3024919
BLZ 700 500 00

IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM


Bei Einzahlung von Strafen und Auflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 2024919
BLZ 700 500 00

IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM


Bei sonstigen Einzahlungen z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung

Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 24919
BLZ 700 500 00

IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM

Wichtige Hinweise

  • Amtsgericht Weilheim und Aktenzeichen zwingend angeben!
  • Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichten.
  • eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich

Verfahrensübersicht