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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Erreichbarkeit

Erreichbarkeit
Telefon: 0881 / 998-708 oder 0881 / 998718
Telefax: 09621 962 41 1818

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 11.30 Uhr

Antragsvordrucke, Merkblätter und Hinweise können Sie unter "Weitere Informationen" aufrufen.

Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Weilheim als Zwangsversteigerungsgericht ist zuständig für die Landkreise

  • Weilheim - Schongau
  • Garmisch - Partenkirchen
  • Starnberg

d. h. das zu versteigernde Objekt muss sich in einem dieser Landkreise befinden.

Bitte beachten Sie:
Versteigerungstermine können kurzfristig entfallen, z.B. weil sich die Beteiligten noch vorher einigen. Um eine vergebliche Anreise zu vermeiden, sollten Sie sich unter www.zvg-portal.de vergewissern, ob der Termin stattfindet und nicht aufgehoben wurde. Sie können sich auch telefonisch unter Tel.-Nr. (0881) 998-708 erkundigen.


Weitere Informationen

Verfahrensübersicht