Menü

Amtsgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Zuständigkeit

Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Würzburg, Kitzingen und Gemünden am Main.
Die Geschäftsstellen befinden sich

Zimmer Nr. A 026 und A 028

Telefon: 0931 / 381-2062, -2065, -2066

Telefax: 09621 / 962 413 255

E-Mail: insolvenzgericht.wuerzburg@ag-wue.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Die Insolvenzveröffentlichungen können sie über folgenden Link abrufen: Insolvenzbekanntmachungen

Erteilung der Negativbescheinigung

Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie kein laufendes Insolvenzverfahren haben und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Die Auskunft wird auf formlosen schriftlichen Antrag hin vom Bürgerservice erteilt. Den Antrag können Sie per Post oder Fax übersenden. Eine Antragstellung per e-mail ist nicht möglich. Erforderlich ist gleichzeitig die Vorlage einer leserlichen Ausweis-/Passkopie (Vorder- und Rückseite)

Sofern Sie den Antrag als Vertretungsorgan einer Firma stellen, ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich. Für evtl. Rückfragen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer. 

Die anfallenden Kosten von derzeit 15,- € werden im Nachgang durch die Landesjustizkasse Bamberg per Rechnung erhoben.


Verfahrensübersicht