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Amtsgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts (=Landkreis und Stadt Würzburg) gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

https://www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon/#jump_0_102

Grundbucheinsicht/-abschriften

Wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann, erhält Einsicht in das Grundbuch. Einsichtberechtigt ist stets der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z. B. als Gläuber durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Eigentümervollmacht.


Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:

- persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des
  Personalausweises oder Reisepasses oder 

- schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder

- elektronisch über das Online-Verfahren


Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist.

Besonderer Hinweis:

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.


Einen Vordruck und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

https://www.justiz.bayern.de/service/juristisches-lexikon/#jump_0_102   

                                        


Erreichbarkeit

Amtsgericht Würzburg                                              

Grundbuchamt                                                             Bürgerservice

Ottostraße 5

97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 381 2022                                             Telefon: 0931 / 381 2043

Telefax: 09621 / 96241 3847                                       Telefax: 09621 / 96241 3256 

E-Mail: poststelle.gba@ag-wue.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

                                                                                                                                                                    

                                                                                                                                  

                                                                                                                                         


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