Registersachen
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Zimmer A 101
Telefon: 0931 / 381-2101, -2102
Zimmer A 109
Telefon: 0931 / 381-2112, -2113
Telefax: 09621 / 962 413 613
E-Mail: poststelle.registergericht@ag-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Auskünfte aus den Registern
Online-Auskunft
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der
Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller
Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und
Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de
schriftlicher Antrag
Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der
zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags
per Post oder per Telefax (09621 / 9624-13613) oder per E-Mail poststelle.registergericht@ag-wue.bayern.de.
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet
keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Das E-Mail-Postfach des Registergerichts dient ausschließlich der Übermittlung
nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem
Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu
Verfahren übersandt
werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür
das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach . Laufende Fristen können
durch Nutzung des E-Mail-Postfachs nicht gewahrt werden.
Informationen zu der zur elektronischen Übermittlung erforderlichen Software finden Sie auf folgender Homepage: https://egvp.justiz.de/.
persönliche Einsicht
Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Würzburg -
Registergericht -, Ottostraße 5, 97070 Würzburg nach voriger Terminvereinbarung
(gebührenfrei).
Allgemeine Auskünfte
werden nur in Form von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern
erteilt.
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und
werden nicht erteilt.
Zuständigkeit
Das Registergericht Würzburg ist für die Amtsgerichtsbezirke Würzburg, Gemünden und Kitzingen für die Führung folgender Register zuständig:
- Handelsregister A und B:
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG),
juristische Personen und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) - Partnerschaftsregister:
Gesellschaften, in denen sich Angehörige Freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen haben
- Genossenschaftsregister:
Genossenschaften (eG)
- Gesellschaftsregister:
eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts/BGB-Gesellschaften (eGbR)
- Vereinsregister:
eingetragene Vereine (e.V.)
Daneben werden beim Amtsgericht Würzburg folgende Register geführt:
- Güterrechtsregister: (nur für den Bezirk Würzburg)
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern.
Hinweis:Gemäß der Übergangsregelung nach Artikel 229 § 64 Abs. 4 EGBGB ist nach Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 01.01.2023 eine Einsicht in das bisherige Register bis zum 31.12.2037 möglich.
- Schiffs- und Schiffsbauregister:
Ab 1. November 2023 ist für die Führung des Schiffs- und Schiffsbauregisters das Amtsgericht Hamburg zuständig.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu
betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz, auch vermeintlich im Namen des
Amtsgerichts Würzburg insbesondere in Registersachen kommt. Der Kosteneinzug
für das Amtsgericht Würzburg erfolgt ausschließlich über die Landesjustizkasse
Bamberg, deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Nehmen Sie im Zweifelsfall vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf.