Menü

Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Notaraufsicht

Notarangelegenheiten

Der Präsident des Landgerichts Bayreuth führt die Aufsicht über die Amtsführung der Notarinnen und Notare im Bezirk des Landgerichts Bayreuth.

Ein wesentliches Instrument dieser Aufsicht sind die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der Amtsführung der Notarinnen und Notare. Darüber hinaus geht der Präsident von Amts wegen oder aufgrund eines Hinweises bzw. einer Beschwerde möglichen Amtspflichtverletzungen durch Notarinnen und Notaren nach.


Geldwäscheaufsicht

Der Präsident des Landgerichts ist zudem Aufsichtsbehörde über die Notarinnen und Notare nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Er unterstützt die Notarinnen und Notare bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und prüft etwaige Verstöße von Notarinnen und Notaren gegen das Geldwäschegesetz.

Der Präsident des Landgerichts hat hierfür eine Hinweisgeberstelle errichtet, der Verstöße gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemeldet werden können.

Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post, per E-Mail (geldwaeschepraevention@lg-bt.bayern.de) oder telefonisch (0921 / 504-0 Vermittlung) abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:


Landgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth


Bitte beachten Sie: Das Landgericht Bayreuth ist nicht zuständig zur Entgegennahme von Anzeigen wie z. B. wegen Kreditbetrugs, Phishing oder Geldwäsche im Allgemeinen.

Bekanntmachung von Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen

Zur Zeit liegen keine Eintragungen vor.