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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

Januar 2022

Landgericht Ingolstadt

Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl 

Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.
Fortsetzungstermine ab Januar 2022: 11.01., 18.01., 19.01., 25.01. und 01.02.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 100.

Az. 1 KLs 31 Js 3527/21– wegen Einschleusens von Ausländern
Termine: 10.01.2022, 27.01.2022, 10.02.2022, 24.02.2022, 03.03.2022, 17.03.2022, 07.04.2022, 28.04.2022 10.05.2022, 17.05.2022, 24.05.2022, 02.06.2022, 21.06.2022 und 30.06.2022 jeweils 9:15 im Uhr Sitzungs-saal 12.
Die zwei Angeschuldigten sollen zusammen mit weiteren Personen gewerbsmäßig als Bande in unterschied-licher Besetzung mehrere Transportunternehmen gegründet haben, mit dem Ziel, im innerdeutschen Fracht-verkehr Aufträge in Millionenhöhe auszuführen. Hierfür sollen die Angeschuldigten Lkw-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten, u.a. aus Serbien und Russland, angeheuert haben, um hierdurch in Deutschland fällige Sozial-abgaben für die Fahrer zu vermeiden. Den angeheuerten Fahrern sollen darüber hinaus auch die erforderli-chen arbeitsrechtlichen und ausländerrechtlichen Genehmigungen gefehlt haben.

Az. 1 KLs 34 Js 7443/20 – wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl
Termine: 13.01.2022, 28.01.2022, 08.02.2022, 14.02.2022, 15.02.2022, 21.02.2022, 28.02.2022 und 03.03.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11.
Dem Angeschuldigten liegt u.a. zur Last, in den Jahren 2019 und 2020 in 20 Fällen im Stadtgebiet Ingolstadt vorwiegend in Wohngebäude, aber auch Geschäftsräumlichkeiten und einen Pkw eingedrungen zu sein und dabei Wertgegenstände in niedriger, sechsstelliger Höhe erbeutet zu haben. In einem Fall soll der Ange-schuldigte bei dem Versuch, mittels eines Schraubenziehers ein Fenster aufzuhebeln, gescheitert sein. Un-ter dem Diebesgut befand sich neben Bargeld vor allem Schmuck. Zudem entwendete der Angeschuldigte in mehreren Fällen Haus- und Wohnungsschlüssel an den jeweiligen Einbruchsorten.  Bei den Einbrüchen soll der Angeschuldigte einen Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich verursacht haben. Nach Auffas-sung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte in Teilen seinen Lebensunterhalt durch die Taten be-stritten haben.


# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl

Az. 5 KLs 40 Js 3272/21 – wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Termine: 31.01. (9:15 Uhr), 04.02. (9:00 Uhr), 07.02. (9:15 Uhr) und 11.02.2022 (9:15 Uhr) jeweils in Sit-zungssaal 11.
Den Angeschuldigten liegt gemeinschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer mit Beihilfe zum bandmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Die beiden irani-schen Staatsangehörigen sollen Anfang 2021 als LKW-Fahrer Rohopium im mittleren zweistelligen Kilobe-reich zum Zwecke der Veräußerung auf dem Landweg von Iran, über den Balkan und Italien, nach Deutsch-land verbracht haben. Dabei soll das Rohopium, aus dem Heroin hergestellt wird, abgetrennt von den übri-gen Frachtgütern in Hohlräumen im Getriebe- und Bremsbereich der Sattelzugmaschinen versteckt worden sein. Es besteht der Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten Teil einer in Iran ansässigen Bande sind.

Az.5 KLs 41 Js 4096/21 – wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.
Termine: 12.01.2022, 19.01.2022 und 21.01.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11.
Gegen den Beschuldigten wird ein Sicherungsverfahren zur Entscheidung über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt. 
Der Beschuldigte soll Anfang 2021 bei mehreren Vorfällen in einer Asylbewerberunterkunft in Beilngries, in der JVA Augsburg-Gablingen und im Isar-Amper-Klinikum insgesamt zehn Personen, darunter u.a. einen Pfleger, einen Arzt und Mitinsassen, attackiert und verletzt haben. Dabei soll der Beschuldigte teilweise Küchenmesser und eine Flasche eingesetzt. Die Geschädigten erlitten im Wesentlichen Schnitt- und Stich-verletzungen sowie einen Nasen- und Rippenbruch. Der Beschuldigte soll zu den Tatzeitpunkten unter einer psychischen Störung gelitten haben, die seine Schuldfähigkeit ausgeschlossen hat.