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Landgericht Schweinfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Referendariat

Die Referendarausbildung am Landgericht Schweinfurt

Am Landgericht Schweinfurt beginnt derzeit jeweils im April und Oktober eine Gruppe von Referendarinnen und Referendaren ihre Ausbildung.

  • Die theoretische Ausbildung findet in Arbeitsgemeinschaften statt. Hier werden systematisch die notwendigen Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht vermittelt, wobei jeweils das Verfahrensrecht (ZPO, StPO) im Vordergrund steht.
  • Daneben ist jede Referendarin und jeder Referendar während der Ausbildung in der Zivilstation (1. bis 5. Monat des Referendariats) einer Richterin oder einem Richter des Landgerichts oder eines Amtsgerichts im Landgerichtsbezirk zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt a.d.Saale. Über die Zuweisung entscheidet das Oberlandesgericht Bamberg mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Ist kein anderer Wunsch angegeben worden, wird In der Regel der Dienstort in Schweinfurt sein.
  • Während der Strafstation (6. bis 8. Monat) übernehmen die praktische Ausbildung die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Schweinfurt bzw. die Richterinnen und Richter eines Amtsgerichts (wiederum in der Regel des Amtsgerichts Schweinfurt).

Weitere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Ausbildung

Zivilstation
Das Referendariat beginnt mit der Zivilstation. Diese dauert fünf Monate. Zu Beginn findet ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt. In der sich anschließenden Arbeitsgemeinschaft (AG 1.1) haben die Referendarinnen und Referendare durchschnittlich ca. zweimal pro Woche Unterricht in Schweinfurt.

Begleitend zur Arbeitsgemeinschaft werden freiwillige Klausuren angeboten, die auch zu Hause geschrieben werden können.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare Einblick in die praktische richterliche Tätigkeit erhalten und anhand echter Akten Urteile entwerfen. Die entsprechenden Termine sprechen sie mit ihren Ausbildern/innen individuell ab.
Strafstation
Gegen Ende der Zivilstation findet der zweiwöchige Einführungslehrgang zur Strafstation statt. 

Auch während der dreimonatigen Strafstation nehmen die Referendarinnen und Referendare an einer Arbeitsgemeinschaft (AG 1.2) teil, welche an ca. ein bis zwei Tagen pro Woche in Schweinfurt stattfindet.

Es werden wiederum freiwillige Klausuren angeboten, die auch zu Hause geschrieben werden können.

Die praktische Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft beinhaltet neben dem Entwerfen von Entscheidungen auch die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes als Vertreter der Staatsanwaltschaft, zunächst unter Aufsicht, später in der Regel auch selbständig. Um diese Erfahrung auch den dem Amtsgericht zugewiesenen Referendarinnen und Referendaren zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit einer Tagesabordnung an die Staatsanwaltschaft.
Verwaltungsstation
Für die theoretische und praktische Ausbildung in der Verwaltungsstation (9. - 12. Monat) ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Die betreffende Arbeitsgemeinschaft (AG 2) sowie der zweiwöchige Lehrgang im Steuerrecht finden in Würzburg statt.

Währenddessen nehmen die Referendarinnen und Referendare aber auch noch an einer Arbeitsgemeinschaft am Landgericht Schweinfurt teil (AG 1.3), welche neben einzelnen Unterrichtseinheiten vorrangig das Schreiben und die Besprechung freiwilliger Klausuren beinhaltet.

In die Zeit der AG 1.3 fällt auch die Kautelarwoche, in der rechtsberatende und vertragsgestaltende Themen behandelt werden.
Anwaltsstation
Ab dem 13. Monat des Referendariats bis zu den schriftlichen Prüfungen werden die Referendarinnen und Referendare von einem/r von ihnen gewählten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausgebildet.

Parallel dazu findet am Landgericht Schweinfurt eine vertiefende Arbeitsgemeinschaft statt (AG 3A), bei der das Schreiben und Besprechen von Klausuren für die Examensvorbereitung im Vordergrund steht. Dies Klausuren können wiederum auch zu Hause geschrieben werden mit Ausnahme von drei Klausuren aus der "Intensivklausurenwoche".

Im Rahmen der AG 3A findet zudem der zweiwöchige Arbeitsrechtslehrgang statt.
Pflichtwahlpraktikum
Während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums ("Wahlstation") im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen werden Sie einer von Ihnen gewählten Stelle im In- oder Ausland zur Ausbildung zugewiesen. Je nach gewähltem Berufsfeld werden teilweise begleitend Arbeitsgemeinschaften (AG 4) durchgeführt, die jedoch nicht beim Landgericht Schweinfurt, sondern z.B. in Würzburg stattfinden und in der Regel als Blockveranstaltungen abgehalten werden.
Besondere Veranstaltungen
Während des Referendariats am Landgericht Schweinfurt besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen, z.B.:

AG-Fahrt (letzte Ziele: Athen, Straßburg, Den Haag)
-  wissenschaftlicher Trinkversuch
-  Teilnahme an einer Nachtschicht bei der Polizei
Rhetorikseminar
Workshop Verhandlungsmanagement

Die Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen

  • Der verantwortliche Ausbildungsleiter am Landgericht Schweinfurt ist derzeit Herr Richter am Landgericht Sebastian Lander. Er ist als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Organisation der theoretischen Ausbildung zuständig und unterrichtet die Referendarinnen und Referendare im Zivil- und Strafrecht.
  • Darüber hinaus sind in der Ausbildung auch nebenamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen tätig, die den Unterricht in besonderen Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht) sowie die Korrektur von Klausuren übernehmen. Hierbei handelt es sich um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
  • Ihr besonderes Fachwissen und ihre praktischen Erfahrungen bringen ferner Notarinnen und Notare bzw. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rahmen von Unterrichtseinheiten zu Themen der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und anwaltlichen Vertretung ein.

Die Unterrichtsräume

Die Arbeitsgemeinschaften finden in den Unterrichtsräumen Am Zeughaus 8 in Schweinfurt statt. Diese befinden sich in der Innenstadt von Schweinfurt, wenige Gehminuten entfernt vom Justiz-Hauptgebäude (Rüfferstraße 1) und den weiteren Büros und Sitzungssälen des Landgerichts und Amtsgerichts (Jägersbrunnen 6, Theresienstraße 1).

Kontakt

  • Die Referendargeschäftsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer
    09721 / 542-216.
  • Den Arbeitsgemeinschaftsleiter erreichen Sie unter der Telefonnummer
    09721 / 4740970.
  • Fragen zur Ausbildung können Sie gern auch per E-Mail richten an:
    Sebastian.Lander@lg-sw.bayern.de

Links

  • Einzelheiten zur Bewerbung für das Referendariat und den maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg.
  • Allgemeine Informationen über das Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung sowie die zugelassenen Ausbildungsstellen bietet die Internetseite des Landesjustizprüfungsamts.