Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen
Aufnahme von gemeinnützigen Einrichtungen
Überregionale Liste für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Die Aufnahme von gemeinnützigen Einrichtungen in die vom
Präsidenten des Oberlandesgerichts München geführte überregionale Liste erfolgt
gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2008 in der Fassung vom 25. Mai 2020.
- Die Eintragung in die Liste begründet keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung dar.
- Die Liste dient ausschließlich als Informations- und Orientierungshilfe für Richter und Staatsanwälte, die über die Zuweisung von Geldbußen entscheiden.
Anfragen und Anträge auf Eintragung (mit allen erforderlichen Unterlagen und Erklärungen) richten Sie bitte vorzugsweise eingescannt per E-Mail an:
GS-ReferatV@olg-m.bayern.de
E-Mail-Adressen
eröffnen keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen
Alternativ können Sie die Unterlagen postalisch senden an:
Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
Erforderliche Unterlagen und Angaben für den Antrag
- Aufnahmeantrag (Download)
- gültige Bescheinigung/Bescheid des Finanzamts über die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§ 51 Abs. 1 Satz 1 AO).
- Satzung oder andere Unterlagen, aus denen die Ziele Ihrer Einrichtung hervorgehen.
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister bzw. Abdruck der Stiftungsurkunde (ggf. Stiftungsregisterauszug).
- Bankverbindung für die Zahlungen aus Geldauflagen.
- Zustellungsfähige Postanschrift der Organisation.
- Verpflichtungserklärung (Download), unterschrieben von den vertretungsberechtigten Personen.
- Erläuterung, inwieweit die Einrichtung im Oberlandesgerichtsbezirk München tätig ist, denn eine Eintragung in die überregionale Liste kommt nur dann in Frage, wenn die Einrichtung auch hier Aktivitäten entfaltet
- Darstellung/Erläuterung
des Wirkungskreises:
- überregional (mehrere Landgerichtsbezirke des OLG München) oder
- bayernweit/bundesweit/weltweit
Hinweise:
- Eine Eintragung beim Oberlandesgericht München erfolgt nur, wenn die Einrichtung überregional, bayernweit, bundesweit oder weltweit tätig ist.
- Organisationen, die ausschließlich regional (nur in einem Landgerichtsbezirk) aktiv sind, wenden sich bitte an das zuständige Landgericht, siehe Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts München
- Eine gleichzeitige Eintragung in einer oder mehreren regionalen Listen (Landgerichte) schließt die Aufnahme in die überregionale Liste (Oberlandesgericht München) aus.
- Bitte keine Prospekte, Zahlungsträger oder Werbematerial übersenden. Das Oberlandesgericht München führt lediglich die Liste und weist keine Gelder zu.