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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 13 vom 25.03.15

Strafverfahren gegen Ufuk C. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.

Mit Beschluss vom 24.03.2015 hat der 7. Strafsenat des OLG München (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 21jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörigen Ufuk C. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Gleichzeitig hat der Vorsitzende des 7. Strafsenats den Verfahrensbeginn auf Donnerstag, den 09.04.2015, festgesetzt. Nach der vorläufigen Terminplanung sind bislang insgesamt 7 Verhandlungstage bis zum 09.06.2015 vorgesehen. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Durchführung der Hauptverhandlung wird auf die beigefügte Sicherungsverfügung vom 24.03.2015 [intern] Bezug genommen.

Insbesondere wird auf die Anordnungen zu den Sicherungsvorkehrungen und zum durchzuführenden Akkreditierungsverfahren hingewiesen.

Die Akkreditierungsfrist beginnt am 30.03.2015 um 12.00 Uhr und endet am 02.04.2015 um 12.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen. Es wird von dort bei Einreichung automatisch an das E-Mail-Postfach der Pressestelle akkreditierung@olg-m.bayern.de [email] weitergeleitet.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse https://formularserver.bayern.de/akkreditierung [extern]

Alle technischen Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts und zur Einreichung des Akkreditierungsgesuchs finden Sie auf den Seiten des Formularservers. Bitte beachten Sie, dass der Formularserver aus technischen Gründen erst am Morgen des 30.03.2015 freigeschaltet sein wird.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München