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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 16 vom 30.03.15

Strafverfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. wegen versuchten Prozessbetrugs u.a. (Deutsche Bank)

Nach Auswertung der hier eingegangenen Akkreditierungsgesuche konnten Sitzplätze an folgende Medien/Medienvertreter/Journalisten vergeben werden:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland (3 Plätze)
Thomson Reuters Deutschland GmbH
AFP GmbH
dpa

Gruppe 2: Printmedien mit Sitz im Inland (3 Plätze)
Stuttgarter Zeitung
Berliner Zeitung
FAZ

Gruppe 3: Fernseh- und Hörfunksender mit Sitz im Inland (2 Plätze)
Bayerischer Rundfunk
Deutschlandradio

Gruppe 4: Medien mit Sitz im Ausland (2 Plätze)
Les Echos
Bloomberg News

Gruppe 5: Rechtlich selbständige Online-Medien (2 Plätze)
Spiegel Online
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH

Restkontingent (12 Plätze)
ZDF
Börsenzeitung
Die Welt/Welt am Sonntag
Florian Kinast (freier Journalist)
Handelsblatt
München TV
Dr. Andreas Vierecke (freier Journalist)
Der Spiegel
Manager Magazin
Antenne Bayern
Münchner Merkur
Die Zeit

Insgesamt gingen im Akkreditierungszeitraum 249 Akkreditierungsgesuche von 44 Medienunternehmen, freien Journalisten und Fotografen ein.

Aufgrund mehrerer Nachfragen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Sitzungssaal neben den 24 Sitzplätzen für Journalisten 26 weitere Sitzplätze für Zuschauer zur Verfügung stehen. Journalisten ohne festen Sitzplatz können daher im Rahmen des vorhandenen Platzkontingents einen Sitzplatz im nicht reservierten Zuschauerbereich einnehmen. Bei Vorlage des Akkreditierungsausweises, Presseausweises oder der Arbeitgeberbestätigung eines Medienunternehmens ist es ihnen auch gestattet, einen Laptop/Tablet-PC und/oder ein Mobiltelefon in den Sitzungssaal mitzunehmen und dort im Offline-Modus zu betreiben. Platzreservierungen für die 26 freien Plätze sind nicht möglich, die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal.

Die Akkreditierungsunterlagen können ab Dienstag, 07.04.2015, bei der Pressestelle des OLG München, Nymphenburger Straße 16, Raum B 789, jeweils zwischen 8 Uhr und 15 Uhr abgeholt werden. Für die Poolausweise gilt dies jedoch nur, soweit Poolabsprachen bereits getroffen und mitgeteilt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München