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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 5 vom 25.02.15

Strafverfahren gegen Sylvia S. wegen Volksverhetzung u.a.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts München II hat am heutigen vierten Verhandlungstag in dem Verfahren gegen Sylvia S. wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen das Urteil gesprochen. Die Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Verleumdung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 8 Monaten verurteilt. Hinsichtlich des weiteren Tatvorwurfs des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen (Bezeichnung als Rechtsanwältin) wurde die Angeklagte freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Diese müsste binnen einer Woche ab dem heutigen Tag eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München