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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 35 vom 03.08.16

Strafverfahren gegen Josip P. und Zdravko M. wegen Mordes

In o.g. Verfahren hat der 7. Strafsenat unter dem Vorsitz von Dr. Dauster am 03.08.2016 das Urteil gesprochen. Beide Angeklagte wurden wegen Mordes in Mittäterschaft schuldig gesprochen und zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagte als Mitglieder des ehemaligen kroatischen Sicherheitsdienstes SDS wesentliche Tatbeiträge zur Ermordung des jugoslawischen Staatsangehörigen Stjepan Durekovic am 28.07.1983 in Wolfratshausen geleistet haben. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte Zdravko M. als politischer Leiter des SDS Ende 1982/Anfang 1983 den Angeklagten Josip P. beauftragt, den Mord an Stjepan Durekovic zu planen und vorzubereiten. In Umsetzung dieses Auftrags verschaffte sich der Angeklagte P. über einen weiteren Mittäter, den deswegen bereits rechtskräftig Verurteilten Krunoslav P., einen Nachschlüssel für den späteren Tatort, eine Druckerei in Wolfratshausen. Den Nachschlüssel übergab er nach den gerichtlichen Feststellungen an die - drei oder vier - späteren Täter, deren Identität nach wie vor ungeklärt ist. Die Täter drangen mithilfe des Schlüssels in die Druckerei ein und ermordeten Stjepan Durekovic bei dessen Eintreffen mit mehreren Schüssen aus zwei Pistolen sowie zahlreichen Schlägen gegen den Kopf.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stockinger
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München