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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 60 vom 16.11.16

Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 9 andere wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML)

Abweichend von der Pressemitteilung vom 03.11.2016 findet die Verhandlung ab dem 18.11.2016 bis auf weiteres wieder im Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A 101, statt. Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr.

Wie der Vorsitzende des 7. Strafsenats mit Verfügung vom 15.11.2016 ausführte, zeigten sich bei der ersten Nutzung des Gerichtsgebäudes in der Stettnerstraße 10 im Echtbetrieb im Bereich der Haftzellen Unzulänglichkeiten im Sanitärbereich, deren Nachbesserung geprüft werden muss. In der Zwischenzeit findet die Hauptverhandlung wieder im Sitzungssaal A 101 im Strafjustizzentrum statt. Über die Dauer etwaiger Nachbesserungsmaßnahmen können derzeit keine Prognosen abgegeben werden.

Die übrigen Einwände der Verteidigung greifen hingegen ausweislich der Gründe der Verfügung nicht. Die Kameras im Sitzungssaal werden nur auf Anweisung des Senats für alle Verfahrensbeteiligten erkennbar eingeschaltet, eine heimliche Ausspähung der Verteidiger findet nicht statt. Auch haben die Verteidiger weder Anspruch auf Zugang zu den Bauunterlagen noch auf Mitteilung der an der Planung beteiligten Sicherheitsorgane.

Der Zugang zum W-Lan für die Verteidiger ist nunmehr auch ohne Zustimmung der Verteidiger zu ihnen etwa unbekannten Nutzungsbedingungen möglich. Die geforderte Nutzung von W-Lan oder eigener Funktechnik durch Protokollkräfte der Verteidigung und durch die Vertrauensdolmetscher ist demgegenüber nicht erforderlich.

Die bereits mitgeteilten weiteren Sitzungstermine für das Jahr 2016 und 2017 bleiben bestehen. Etwaige Verschiebungen einzelner Sitzungstage, v.a. aufgrund Terminskollisionen mit dem Verfahren gegen Beate Z. u.a., werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München