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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 52 vom 24.07.17

Strafverfahren gegen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung u.a. (Waffenverkauf) (Akkreditierungsverfahren)

Die 12. Strafkammer des Landgericht München I hat in dem Verfahren gegen Philipp K. am 30.06.2017 anliegende Sicherungsverfügung erlassen, die am 19.07.2017 durch einzelne Bestimmungen ergänzt wurde. Danach wird die Hauptverhandlung am 28.08.2017 um 9.00 Uhr im Sitzungssaal A 101 des Strafjustizzentrums, Nymphenburger Str. 16, beginnen und dort auch am 30.08.2017 fortgesetzt. Ab dem 31.08.2017 wird die Hauptverhandlung im Sitzungssaal B 275/II stattfinden. Bislang wurden 10 Verhandlungstage bis einschließlich 19.09.2017 bestimmt. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Terminen wird auf den anliegenden Sitzungsaushang Bezug genommen.

Hinsichtlich der von der Strafkammer angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung des Vorsitzenden der 12. Strafkammer vom 30.06.2017 und die ebenfalls anliegende Ergänzung zur Sicherungsverfügung vom 19.07.2017 Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 09.08.2017 um 12.00 Uhr (MEZ)
und endet am 11.08.2017 um 12.00 Uhr (MEZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

Akkreditierung@olg-m.bayern.de

Dieses Postfach wird nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wieder geschlossen. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren. Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung und der Ergänzung zur Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptverhandlung in zwei unterschiedlich großen Sitzungssälen stattfinden wird und dass dementsprechend jeweils unterschiedliche Sitzplatzkontingente für Medienvertreter/Journalisten zur Verfügung stehen.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München