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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 55 vom 10.08.2017

Strafverfahren gegen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung u.a. (Waffenverkauf) (Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens)

Aufgrund einer Netzwerkstörung im Zugang zum Justiznetz war der für das derzeit laufende Akkreditierungsverfahren benötigte Formularserver für mehrere Stunden nicht erreichbar, ohne dass Fehlermeldungen erzeugt worden wären. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass sämtliche Akkreditierungsgesuche bearbeitet werden können.

Aus diesem Grund hat der Vorsitzende der 12. Strafkammer verfügt, dass das Akkreditierungsverfahren wiederholt wird, um allen Medienvertretern/Journalisten gleiche Zugangschancen einzuräumen (siehe anliegende ergänzende Sicherungsverfügung vom 10.08.2017).

Hinsichtlich der von der Strafkammer angeordneten allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung des Vorsitzenden der 12. Strafkammer vom 30.06.2017 und die ebenfalls anliegenden Ergänzungen zur Sicherungsverfügung vom 19.07.2017 und 10.08.2017 Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte neue Akkreditierungsfrist hingewiesen.
Sie beginnt am 16.08.2017 um 12.00 Uhr (MESZ) und endet am 18.08.2017 um 12.00 Uhr (MESZ).
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt, dies betrifft auch Akkreditierungsgesuche, die in der Zeit von 09.08. bis 11.08.2017 bereits eingegangen sind.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle
(akkreditierung@olg-m.bayern.de) möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stockinger
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München