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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 66 vom 19.09.2017

Strafverfahren gegen Kamel T.H.J. und Azad R. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. (Urteil)

In dem obengenannten Verfahren hat der 8. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München das Urteil gesprochen. Der Angeklagte Kamel T.H.J. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren, der Angeklagte Azad R. zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die gegen Azad R. verhängte Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten in Syrien im Jahr 2013 der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ angeschlossen und an Kampfeinsätzen der Vereinigung gegen andere Rebellengruppen und syrische Militärkräfte im Gebiet um die Stadt Aleppo beteiligt haben. Hierbei waren sie mit einem Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" und mit einer Handgranate bewaffnet. Der Angeklagte Azad R. wurde im April 2014 bei einem Gefecht schwer verletzt. Zur medizinischen Versorgung dieser Verletzung reiste er anschließend in Begleitung des Angeklagten Kamel T.H.J. zunächst in die Türkei und im Juni 2015 nach Deutschland.
Bei der Strafzumessung wertete der Senat die Geständnisse der Angeklagten, ihr strafloses Vorleben und den Umstand, dass die Taten ausschließlich im Ausland verübt wurden. Zugunsten des Angeklagten Azad R. wertete der Senat seine schwere Kriegsverletzung als Folge der Tat und seine Abkehr von den Zielen der Ahrar al-Sham. Zugunsten des Angeklagten Kamel T.H.J. wertete der Senat sein Bemühen um den schwerverletzten Mitangeklagten nach seiner Flucht aus dem Bürgerkriegsgebiet. Eine Abkehr des Angeklagten Kamel T.H.J vom Dschihadismus konnte der Senat dagegen nicht feststellen.   

Mit dem Urteil folgte der Senat den Anträgen der Bundesanwaltschaft in vollem Umfang. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das ab heute binnen einer Woche eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München