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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 105 vom 30.10.2018

Ermittlungsverfahren gegen Rupert St. ("AUDI") wegen Verdacht des Betrugs u.a.

In dem Ermittlungsverfahren gegen Rupert St. wegen Verdacht des Betrugs u. a. hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen seit 18.06.2018 vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Zudem machte der Senat deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbesteht.            
Der Senat hält es jedoch für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Dem Beschuldigten wird eine Kontaktenthaltung zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht. Zur Durchsetzung des Kontaktverbots hat der Beschuldigte eine Kaution zu hinterlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Stockinger
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München