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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 49 vom 03.04.2018

Strafverfahren gegen Izudin J., Emil K. und Mehdi D. wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Junud al-Sham")

In o.g. Verfahren wurde heute nach 22 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Angeklagten jeweils wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe verurteilt. Gegen Izudin J. wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von 2 Jahren bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2014 die in Syrien operierende terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ in ihrem bewaffneten Kampf gegen die syrische Regierung durch die Bereitstellung von 2 Kraftfahrzeugen unterstützt haben. Ferner sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten bei einem Aufenthalt in Syrien im Juli 2013 jeweils die Verfügungsgewalt über ein als Kriegswaffe eingestuftes vollautomatisches Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow ausübten.

Der Senat sprach die Angeklagten im Übrigen frei, soweit ihnen mit der Anklageschrift auch zur Last gelegt wurde, einen Krankenwagen an die terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ geliefert zu haben. Der Senat konnte nach der Beweisaufnahme nicht ausschließen, dass der von den Angeklagten angeschaffte Krankenwagen an eine rein humanitär tätige Einrichtung übergeben wurde.   
 
Der Senat legte bei der Bemessung der Strafen zugrunde, dass der Angeklagte Izudin J. die Tat im Wesentlichen geplant und organisiert hat. Zugunsten der Angeklagten Emil K. und Mehdi D. wertete der Senat dagegen ihren geringen Tatbeitrag bei der Beschaffung und Überhabe der Fahrzeuge. Zugunsten aller Angeklagten würdigte das Gericht den Umstand, dass die Taten bereits über 4 Jahre zurückliegen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Generalstaatsanwaltschaft als auch den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München