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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 78 vom 11.07.2018

Urteil im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)

In dem Verfahren gegen Beate Z. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gegen mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung NSU verkündet der 6. Strafsenat derzeit sein Urteil. Die Begründung des Urteils dauert an. Zu Beginn der Urteilsverkündung wurde der Urteilstenor verlesen.

Der Senat hat die Hauptangeklagte unter anderem wegen Mordes in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie), wegen versuchten Mordes in 32 tateinheitlichen Fällen (Nagelbombenattentat in der Keupstraße), wegen versuchten Mordes (Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse), wegen Mordes und Mordversuchs (an zwei Polizeibeamten in Heilbronn), wegen Raubüberfällen sowie wegen eines versuchten Mordes durch eine schwere Brandstiftung (Brandlegung in der Frühlingsstraße in Zwickau) sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (NSU) schuldig gesprochen.

Der Senat hat gegen die Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten wurde festgestellt.

Gegen drei Mitangeklagte verhängte der Senat zeitige Freiheitsstrafen:

Der Angeklagte Andre E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (NSU) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte Holger G. wurde wegen drei Fällen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Ralf W. schließlich wurde wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Der zur Tatzeit heranwachsende Carsten S. wurde wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie) zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren verurteilt.


Weitere Informationen zur Begründung des Urteils werden über eine gesonderte Pressemitteilung gegen Mittag bekannt gegeben.



Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München