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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 28 vom 11.07.2019

Strafverfahren gegen Heinz R. wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a. (P&R- Container)

Mit Beschluss vom 11.07.2019 hat die 6. Große Wirtschaftskammer des Landgerichts München I das Verfahren gegen den Angeklagten Heinz R. (76) eingestellt. Das Gericht sah sich zur Einstellung des Verfahrens veranlasst, weil der Angeklagte infolge einer schweren Erkrankung derzeit verhandlungsunfähig ist. Nach einem Gutachten des landgerichtsärztlichen Dienstes wird der Angeklagte auch in Zukunft dauerhaft verhandlungsunfähig bleiben. Der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Der Angeklagte Heinz R. befand sich seit 12.09.2018 in Untersuchungshaft. Am 30.01.2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, die mit Beschluss der Großen Wirtschaftskammer vom 18.06.2019 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 07.02.2019 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Mit der Einstellung ist das Verfahren vor dem Landgericht München I beendet. Etwaige weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I werden von dieser Entscheidung nicht berührt.
 
Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München