Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 42 vom 21.10.2019

Strafverfahren gegen Grzegorz Stanislaw W. wegen Verdachts des Mordes u. a.

Mit Beschluss vom 09.09.2019 hat die erste Strafkammer des Landgerichts München I als Schwurgericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 21.03.2019 gegen den polnischen Staatsangehörigen Grzegorz W. (37) wegen des Verdachts des Mordes u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 01.04.2019 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von folgendem, vor Gericht noch zu beweisendem Tatverdacht aus:

Der Angeschuldigte, der an zahlreichen Orten in der Bundesrepublik Deutschland als Pflegekraft eingesetzt war, verabreichte den pflegebedürftigen Personen jeweils medizinisch nicht indiziert Insulin. Dies führte teilweise zum Tod der Patienten, teilweise überlebten die Patienten die Injektionen nur aufgrund umgehender ärztlicher Behandlung. An den meisten Einsatzorten durchsuchte der Angeschuldigte zudem die Wohnungen der Pflegebedürftigen nach Wertgegenständen, um diese für sich zu behalten. Aufgrund der Umstände wird von einer Tatbegehung aus Habgier und aus niedrigen Beweggründen ausgegangen. Da er die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten ausnützte, liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ferner das Mordmerkmal der Heimtücke vor“.

Das Gericht hat 39 Hauptverhandlungstermine bestimmt.

Der erste Hauptverhandlungstermin wurde auf Dienstag, den 26.11.2019, 9.30 Uhr bestimmt. Die Sitzung findet an diesem Tag im Sitzungssaal A 101 in der Nymphenburger Straße 16, 80335 München statt.

Die weiteren Sitzungstage finden im Sitzungssaal B 175 des Strafjustizzentrums München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München jeweils ab 09.30 Uhr statt. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

Weitere Fortsetzungstermine sind der beigefügten Sicherheitsverfügung zu entnehmen.

In dem oben genannten Verfahren hat die Vorsitzende der 1. Strafkammer am 15.10.2019 die anliegende Sicherheitsverfügung erlassen. Diese sieht unteranderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Journalisten im Sitzungssaal B175 die ersten beiden Sitzreihen (20 Sitzplätze) und im Sitzungssaal A101 insgesamt 50 Sitzplätze reserviert sind. Hinsichtlich der  angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherheitsverfügung Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:

Sie beginnt am Mittwoch, 06.11.2019 um 12.00 Uhr  (MEZ)
und endet am Freitag,  08.11.2019 um 12.00 Uhr (MEZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherheitsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München