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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 8 vom 18.03.2021

Strafverfahren gegen Susanne G. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. ("Soko Karte")

Mit Beschluss vom 18.03.2021 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 15.01.2021 gegen Susanne G. (55) wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 8/2021 des Generalbundesanwalts vom 27.01.2021 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Es wurden 21 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, 29.04.2021, 9.30 Uhr.

Weitere Fortsetzungstermine sind vorgesehen für:

Freitag, 30. April 2021
Donnerstag, 06. Mai 2021
Freitag, 07. Mai 2021
Freitag, 14. Mai 2021
Donnerstag, 20. Mai 2021
Freitag, 21. Mai 2021
Donnerstag, 10. Juni 2021
Freitag, 11. Juni 2021
Donnerstag, 17. Juni 2021
Freitag, 18. Juni 2021
Donnerstag, 24. Juni 2021
Freitag, 25. Juni 2021
Donnerstag, 01. Juli 2021
Freitag, 02. Juli 2021
Donnerstag, 15. Juli 2021
jeweils Sitzungssaal im Justizgebäude Stettnerstrasse 10, 81549 München.


Donnerstag, 22. Juli 2021
Freitag, 23. Juli 2021
Freitag, 30. Juli 2021
jeweils Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16, 80335 München, Sitzungssaal B 275.


Freitag, 06. August 2021
Mittwoch,  25. August 2021
jeweils Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16, 80335 München, Sitzungssaal A 101.

In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende des 7. Strafsenats am 18.03.2021 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es im Sitzungssaal nur wenige Plätze geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.


Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:


Diese beginnt am

Montag, den 22.03.2021 um 12.00 Uhr (MEZ)

und endet am

Mittwoch, den 24.03.2021 um 12.00 Uhr (MEZ).


Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

 
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.


Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.


Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München