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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 3 vom 03.02.2022

Strafverfahren gegen Ilnur N. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit ("Ariane")

Mit Beschluss vom 02.02.2022 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 09.12.2021 gegen Ilnur N. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 1/22 des Generalbundesanwalts vom 27.01.2022 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Das Gericht hat 12 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am 

Donnerstag, 17. Februar 2022, um 09:30 Uhr
im Saal A 101 in der Nymphenburger Str. 16 im Strafjustizzentrum München

Die weiteren Fortsetzungstermine sind der angefügten Terminübersicht zu entnehmen. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende der 6. Strafkammer am 02.02.2022 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es in den jeweiligen Sitzungssälen nur eine stark reduzierte Anzahl an Plätzen geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden. 


Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen: 

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.


2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.


3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am

Montag, den 07.02.2022 um 12.00 Uhr (MEZ) 

und endet am

Mittwoch, den 09.02.2022 um 12.00 Uhr (MEZ) 


4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungspostfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.


5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden. 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.



Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München