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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 41 vom 22.08.2022

Strafverfahren gegen Alfons Sch. u.a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ("Ingwer")


Mit Beschluss vom 20.07.2022 hat die 6. Strafkammer des Landgerichts München I die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 02.11.2021 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Dem Angeklagten Alfons Sch. liegen 25 Fälle der Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung zur Last. Einem mitangeklagten Angestellten wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Das Gericht hat 18 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am 

Mittwoch, den 05.10.2022, um 09:00 Uhr.

Die weiteren Fortsetzungstermine sind der angefügten Terminübersicht zu entnehmen. Der Sitzungssaal sowie etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

In dem oben genannten Verfahren hat die Vorsitzende der 6. Strafkammer am 09.08.2022 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden. 


Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen: 


1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.


2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren. 


3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt

am Mittwoch, den 14.09.2022 um 12.00 Uhr (MESZ) 

und endet am

Freitag, den 16.09.2022 um 12.00 Uhr (MESZ) 


4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungspostfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.


5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden. 



Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.



Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht 
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München