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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 50 vom 28.09.2022

Strafverfahren gegen Uwe K. wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Uwe K. am 28.09.2022 nach sechstägiger Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 132 Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 24 Fällen sowie wegen des Besitzes kinderpornographischer und jugendpornografischer Schriften und der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige in einer Vielzahl von Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens, der Abgabe und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer hat der Angeklagte in den Jahren 1999 bis 2004 sexuelle Handlungen an drei Jungen vorgenommen, die zu den Tatzeiten das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. Zum Nachteil eines der Jungen kam es auch zu Oral-, in einem Fall zu Analverkehr. In den meisten der Fälle filmte der Angeklagte das Gesamtgeschehen ohne Wissen der Geschädigten. Der Angeklagte hatte den Kontakt zu den Geschädigten als Bekannter der Eltern oder über Freunde geknüpft. Die Taten ereigneten sich bei Besuchen der Geschädigten in der Wohnung des Angeklagten in München. Zur Überzeugung der Kammer bot der Angeklagte den Geschädigten einen besonderen Anreiz für die Besuche in der Wohnung, indem er den Geschädigten kostenlos Marihuana verabreichte, mit ihnen pornographische Filme ansah oder Ihnen die Nutzung von Playstation und Computer ermöglichte. 

Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer insbesondere das Geständnis berücksichtigt sowie die Tatsache, dass die Mehrheit der Taten rund 20 Jahre zurückliegen. Zu seinen Lasten wertete sie im Wesentlichen den Vertrauensbruch, den langen Tatzeitraum und das heimliche Filmen der Taten. 

Dem Hauptgeschädigten, der sich dem Verfahren als Adhäsionskläger angeschlossen hatte, sprach die Kammer ein Schmerzensgeld von 25.000 € zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. 

Mit freundlichen Grüßen


Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München